In der Regel werden folgende Gegenstände dem Gebäude zugerechnet:
- Fundamente, tragende Wände, Böden, Wände,Trennwände, Dächer, Türen, Fenster, Einbauschränke sowie eingebaute Glasscheiben, Markisen und Jalousien.
- Anbauten, wie die private Garage oder der Kfz–Parkplatz und Abstellraum, auch wenn diese außerhalb des von den Wohnräumen selbst begrenzten Raumes liegen. Voraussetzung ist, dass sie Bestandteil des Gebäudes sind, in dem sich die Wohnräume befinden, oder auf demselben Grundstück liegen, auf dem sich die Wohnräume befinden, und ähnliche bauliche Eigenschafen aufweisen wie das Hauptgebäude.
- Feste Anlagen, wie z.B Anlagen für Wasser, Heizung, Abwasser, Klimaanlagen, Strom und Gas, einschließlich der Anschlüsse an das allgemeine Versorgungsnetz, sofern sie sich innerhalb des Grundstücks befinden, auf dem die Wohnräume liegen, sowie Solarenergie–, Windenergie– und Telefonanlagen
- Elemente, die für den Betrieb der Heizungs–, Klima– und Sanitäranlagen erforderlich sind, wie z.B. Heizungen,Akkumulatoren,Apparate zur Kühlung und Kälteerzeugung, sofern sie dauerhaft und fest in das Gebäude eingebaut sind.
- Einrichtungen wie Treppen, Fahrstühle und Radio– und Fernsehantennen.
Auf jeden Fall werden feste Dekorations– und Zierelemente, die an Böden, Decken und/oder Wänden befestigt und Bestandteil der Wohnräume sind und dem Versicherten gehören, wie z.B. Bemalung,Tapeten, Stoffe,Teppich oder Parkett usw., als Bestandteil des Wohngebäudes angesehen. - Eventuelle Zäune und Stützmauern für vom Gebäude unabhängige Oberflächen sowie Sportanlagen, Schwimmbecken und deren feste Einrichtungen sind ebenfalls mit inbegriffen.
- Handelt es sich um Miteigentum, so umfasst die Versicherung auch die prozentuale Beteiligung des Versicherten an den Gemeinschaftsanlagen, sofern die von den Miteigentümern abgeschlossene Gemeinschaftsversicherung nicht ausreichend ist oder eine solche nicht existiert.
In der Regel werden als Mobiliar und Einrichtungsgegenstände die Küchenmöbel sowie Möbel im Allgemeinen und die persönlichen Ausstattungsgegenstände der versicherten Wohnräume, die nicht als Wertgegenstände angegeben sind, angesehen, einschließlich folgender Gegenstände:
- Elektrische Haushaltsgeräte, elektrische und elektronische Anlagen.
- Bild– und Tongeräte, Personalcomputer, Fotokameras.
- Tragbare Radio – und/oder Fernsehantennen.
- Glas, es sei denn, es ist in der Gebäudeversicherung inbegriffen.
- Dekorationsgegenstände und – elemente, Lampen.
- Kleidung, Geschirr, Besteck, Glasgeschirr,Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten),
- Lebensmitteln sowie häuslicher Vorrat.
Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn der Gesamtwert des Gebäude- und/oder Hausrates höher ist als die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme. Das bedeutet in dieser Konstellation, dass die Versicherung im Schadensfall den Schaden nur anteilig ersetzt, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt.
Eine kombinierte Gebäude-Hausratversicherung schützt Sie in der Regel vor Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag und Überspannung. Elementarschäden, Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Schnee, Regen, Hagel, Wasserleitungsschäden, ästhetische Schäden am Gebäude, Glasschäden, Einbruch-Diebstahl und Beraubung, Vandalismus, Überfall ausserhalb des Hauses sind ebenfalls abgedeckt. Auch haben Sie eine
Privat-Haftpflicht-Versicherung.
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