Fragen & Antworten

Wer darf mit den Auto Fahren?

In der Regel jeder über 25 Jahre und mit mehr als 2 Jahren gültiger Führerscheinerlaubnis.

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Wer ist mein Ansprechpartner im Schadensfall?

Wir, über unsere eigene Schadens­abteilung. Unsere deutschen Mitarbeiter werden den Schaden für Sie schnell und problemlos abwickeln.

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Brauche ich einen Teil- oder Vollkaskoschutz?

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht sind der Teil- und Vollkaskoschutz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sind beide Versicherungen empfehlenswert. Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Dazu gehören Feuer,Diebstahl und Glasbruch.Die Vollkaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Wagen, die Sie durch einen selbstverschuldeten Unfall verursacht haben oder Schäden durch Vandalismus (Kratzer), unversicherte Unfallbeteiligte oder Fahrerflucht. Für Neufahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz empfehlenswert. Wie lange der Vollkaskoschutz bestehen bleibt, ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft. Wer früh aussteigt, spart Versicherungskosten. Aber unverhofft kommt oft...

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Welche Risiken werden abgedeckt?

Haftpflicht- Versicherungspaket

  • Haftpflicht gegenüber Dritten Sach- und Personenschäden bis 50 Mio. Euro
  • Rechtsschutz-Versicherung
  • Unfallversicherung des Fahrers
  • Reise- Versicherung (Abschleppkosten)

Zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten

  • Haftpflicht- Versicherungspaket + Feuer, Glas, Diebstahl
  • Haftpflicht- Versicherungspaket + Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung

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Wird mein Schadensfreiheitsrabatt angerechnet?

Ja, wir übernehmen Ihren vollen Schadensfreiheitsrabatt von jeden EU-Land und der Schweiz.

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