Rente in Spanien beziehen: So funktioniert’s

Rente in Spanien beziehen: So funktioniert’s – Der komplette Ratgeber 2026
Spanien ist seit Jahrzehnten eines der beliebtesten Ziele für deutsche Rentner. Milde Winter, niedrigere Lebenshaltungskosten und eine hohe Lebensqualität – die Gründe liegen auf der Hand. Doch wer seinen Ruhestand an der Costa Blanca, auf Mallorca oder anderswo in Spanien verbringen möchte, muss sich mit einigen wichtigen Fragen auseinandersetzen: Wird meine Rente weiterhin gezahlt? Wo muss ich Steuern zahlen? Und wie bin ich krankenversichert?
Genau diese Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber – praxisnah, verständlich und auf dem aktuellen Stand 2026. Egal ob Sie kurz vor der Rente stehen oder bereits Rentenbezieher sind: Hier finden Sie alles, was Sie für Ihren Ruhestand in Spanien wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ihre deutsche Rente wird Ihnen ohne Kürzung nach Spanien überwiesen – auf ein deutsches oder spanisches Konto
- Die Krankenversicherung läuft für gesetzlich Versicherte über das Formular S1 – damit erhalten Sie Zugang zum spanischen Gesundheitssystem
- Die Besteuerung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – entscheidend ist, wann Sie in Rente gegangen sind
- Die Deutsche Rentenversicherung verlangt regelmäßig eine Lebensbescheinigung, die Sie inzwischen digital über die POSTIDENT-App abgeben können
- Die Pflegeversicherung greift im Ausland nur eingeschränkt – hier besteht eine Versorgungslücke, die viele unterschätzen
Wird meine deutsche Rente nach Spanien gezahlt?
Die kurze Antwort: Ja. Die gesetzliche Rente aus Deutschland wird Ihnen auch dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Spanien verlegen. Grundlage dafür sind die EU-Verordnungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.
Sie können sich Ihre Rente entweder auf ein deutsches Bankkonto oder auf ein spanisches Bankkonto überweisen lassen. Viele Rentner behalten zunächst ihr deutsches Konto und eröffnen zusätzlich ein spanisches – schon allein, weil Lastschriften für Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Telefon) in Spanien eine spanische IBAN erfordern. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber zum spanischen Bankkonto.
Wichtig: Die Überweisung auf ein spanisches Konto erfolgt in Euro und ist innerhalb des SEPA-Raums gebührenfrei. Verzögerungen bei der ersten Überweisung nach der Kontoumstellung sind möglich und können bis zu zwei Monate dauern – planen Sie das bei Ihrem Umzug ein.
Sonderfall Betriebsrente und private Rente: Auch Betriebsrenten und private Rentenversicherungen werden grundsätzlich ins Ausland gezahlt. Prüfen Sie aber die jeweiligen Vertragsbedingungen, denn bei einzelnen Anbietern kann es Einschränkungen oder zusätzliche Formalitäten geben.
Rente aus Spanien beantragen – so geht’s
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bereits in Spanien haben und Ihren Rentenantrag stellen möchten, gibt es zwei Wege:
Weg 1: Über die spanische Sozialversicherung (empfohlen)
Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Provinzdirektion des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) an Ihrem Wohnort. Das INSS ist verpflichtet, Ihren Antrag entgegenzunehmen, und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Dieser Weg empfiehlt sich besonders dann, wenn Sie auch Ansprüche auf eine spanische Rente haben – etwa weil Sie in Spanien gearbeitet und Beiträge zur Seguridad Social gezahlt haben. In diesem Fall koordinieren die Versicherungsträger beider Länder Ihre Ansprüche.
Weg 2: Direkt bei der Deutschen Rentenversicherung
Alternativ können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf stellen. Diese ist für Spanien zuständig:
| Kontakt | Details |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Verbindungsstelle Spanien |
| Adresse | Königsallee 71, 40215 Düsseldorf |
| Telefon (aus Spanien, kostenlos) | 00800 1000 4800 (Mo–Do 7:30–19:30, Fr 7:30–15:30) |
| post@drv-rheinland.de |
Tipp: Beginnen Sie mit der Antragstellung mindestens drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Oft ist vorher eine sogenannte Kontenklärung notwendig, bei der geprüft wird, wie lange Sie tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung in Deutschland geleistet haben.
Darüber hinaus bietet die Deutsche Rentenversicherung einmal jährlich an ausgewählten Orten in Spanien internationale Beratungstage an. Dort können Sie sich persönlich und auf Deutsch beraten lassen – eine gute Gelegenheit, wenn Sie Fragen haben, die telefonisch schwer zu klären sind.
Rente aus zwei Ländern: So funktioniert die Zusammenrechnung
Falls Sie sowohl in Deutschland als auch in Spanien Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, erhalten Sie aus jedem Land eine separate Rente. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen nationalen Regelungen und den dort zurückgelegten Versicherungszeiten.
Entscheidend ist: Die Versicherungszeiten werden zusammengerechnet, wenn Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in einem Land allein nicht erfüllen. In Deutschland beträgt die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente fünf Jahre. Haben Sie beispielsweise drei Jahre in Deutschland und vier Jahre in Spanien gearbeitet, werden diese zusammengerechnet – und Sie erfüllen die Wartezeit in beiden Ländern.
Rentenalter im Vergleich (2026):
Spanien: 66 Jahre und 10 Monate (bei weniger als 38 Jahren und 3 Monaten Beitragszeit) bzw. 65 Jahre bei längerer Beitragszeit
Deutschland: schrittweise Anhebung auf 67 Jahre (für Jahrgänge ab 1964)
Krankenversicherung für Rentner in Spanien
Die Krankenversicherung ist neben der Besteuerung das Thema, das die meisten Fragen aufwirft. Und das zu Recht – denn die richtige Absicherung entscheidet darüber, wie gut Sie im Krankheitsfall versorgt sind.
Gesetzlich versicherte Rentner: Das S1-Formular
Wenn Sie eine gesetzliche Rente aus Deutschland beziehen und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (AOK, TK, Barmer, DAK und andere), haben Sie Anspruch auf das Formular S1 (früher E121). Dieses Dokument ist Ihr Schlüssel zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem.
Das S1-Formular bescheinigt, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich in Spanien bei der Seguridad Social registrieren und erhalten eine Tarjeta Sanitaria – die spanische Gesundheitskarte. Damit haben Sie Zugang zu allen öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien, genau wie ein spanischer Versicherter. Die Kosten werden zwischen dem deutschen und dem spanischen Gesundheitssystem verrechnet.
Schritt für Schritt zum S1:
- S1 bei Ihrer deutschen Krankenkasse beantragen – am besten zwei bis drei Monate vor dem Umzug. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Die Bearbeitung dauert etwa zwei bis vier Wochen.
- NIE und Empadronamiento beantragen – beides brauchen Sie in Spanien als Grundlage. Mehr dazu in unseren Ratgebern zur NIE-Nummer und zur Residencia.
- Termin beim INSS vereinbaren – beim Instituto Nacional de la Seguridad Social an Ihrem Wohnort. Dort legen Sie das S1-Formular, Ihre NIE, das Empadronamiento und Ihren Reisepass vor.
- Tarjeta Sanitaria beantragen – mit der Bestätigung des INSS gehen Sie zum Centro de Salud (Gesundheitszentrum) in Ihrem Viertel. Dort werden Sie registriert, bekommen einen Hausarzt zugewiesen und erhalten Ihre Tarjeta Sanitaria per Post.
Was das S1 abdeckt – und was nicht:
Mit dem S1 erhalten Sie die volle öffentliche Grundversorgung: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Medikamente (mit Zuzahlung) und Vorsorgeuntersuchungen. Nicht abgedeckt sind Zahnbehandlungen über Notfälle hinaus, Brillen, verkürzte Wartezeiten bei Fachärzten und die freie Arztwahl. Deshalb entscheiden sich viele deutsche Rentner zusätzlich für eine private Krankenversicherung in Spanien als Ergänzung.
Medikamentenzuzahlung für Rentner: Im spanischen öffentlichen System zahlen Rentner eine reduzierte Zuzahlung von 10 % des Medikamentenpreises, gedeckelt auf eine monatliche Höchstgrenze von 8 bis 60 Euro je nach Jahreseinkommen. Bei sehr geringem Einkommen (unter 5.635 Euro jährlich) entfällt die Zuzahlung komplett. Im Vergleich zu Deutschland, wo die Zuzahlung pro Medikament pauschal 5 bis 10 Euro beträgt, ist das spanische System bei mehreren Medikamenten oft günstiger.
Gut zu wissen: Auch mit S1 und Wohnsitz in Spanien behalten Sie das Recht, sich bei Deutschlandbesuchen medizinisch behandeln zu lassen. Dafür benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse beantragen.
Privat versicherte Rentner
Für Rentner, die in Deutschland privat krankenversichert sind, gilt: Ein S1-Formular gibt es für Sie nicht – das ist nur gesetzlich Versicherten vorbehalten. In der Regel gilt Ihre deutsche PKV innerhalb der EU weiter. Ob Ihr Tarif allerdings für einen dauerhaften Auslandsaufenthalt ausreicht und von den spanischen Behörden für die Residencia akzeptiert wird, sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrer Versicherung klären.
Alternativ können Sie eine private Krankenversicherung in Spanien abschließen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat zudem das Certificate of Entitlement entwickelt, das analog zum S1 als Nachweis gegenüber spanischen Behörden dient.
Convenio Especial – der Einstieg ins öffentliche System ohne S1
Falls Sie weder gesetzlich versichert sind noch über das S1-Formular verfügen, gibt es noch eine weitere Option: das Convenio Especial. Damit können Sie sich nach mindestens einem Jahr ununterbrochener Residenz in Spanien freiwillig ins öffentliche Gesundheitssystem einkaufen. Die Kosten liegen aktuell zwischen 60 und 157 Euro monatlich, abhängig vom Alter. Für den Anfang hilft das nicht – Sie brauchen die Krankenversicherung ja bereits für die Residencia. Aber langfristig kann das Convenio Especial eine kostengünstige Alternative zur privaten Vollversicherung sein.
Was ist mit der Pflegeversicherung?
Achtung – Versorgungslücke:
Die deutsche Pflegeversicherung zahlt bei Wohnsitz im Ausland nur eingeschränkt. Sachleistungen wie ambulante Pflege oder ein Platz im Pflegeheim werden nicht übernommen. Sie erhalten lediglich das Pflegegeld (Geldleistung für häusliche Pflege durch Angehörige). In Spanien gibt es zwar eine eigene Pflegeregelung (Ley de Dependencia), deren Leistungen sind jedoch an Beitragszahlungen in Spanien geknüpft und für deutsche Rentner ohne spanische Sozialversicherungszeiten in der Regel nicht zugänglich.
Unser Rat: Informieren Sie sich frühzeitig über eine private Pflegezusatzversicherung oder legen Sie Rücklagen für den Pflegefall an. Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto teurer wird eine Pflegezusatzversicherung – ein Grund mehr, rechtzeitig zu planen.
Besteuerung der Rente in Spanien
Die Frage, wo die deutsche Rente versteuert werden muss, gehört zu den komplexesten Aspekten des Ruhestands in Spanien. Die Antwort hängt im Wesentlichen davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland–Spanien
Seit dem 1. Januar 2013 gilt das überarbeitete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Es regelt, welches Land bei welchen Einkünften das Besteuerungsrecht hat. Für Renten gibt es drei Szenarien:
| Szenario | Besteuerung |
|---|---|
| Rentenbeginn vor 2015 | Rente wird ausschließlich in Spanien versteuert. Keine Steuererklärung in Deutschland nötig. |
| Rentenbeginn ab 2015 | Deutschland erhält begrenztes Besteuerungsrecht: bis 2029 max. 5 %, ab 2030 max. 10 % des Bruttobetrags. Rest wird in Spanien versteuert. |
| Beamtenpensionen | Werden grundsätzlich in Deutschland versteuert – Ausnahme: Sie besitzen zusätzlich die spanische Staatsbürgerschaft. |
Betriebsrente, Riester- und Rürup-Rente: Für staatlich geförderte Renten, deren Beiträge über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren geleistet wurden, gelten dieselben Regeln wie für die gesetzliche Rente (Artikel 17 Absatz 2 DBA). Bei kürzerer Förderungsdauer oder nicht staatlich geförderten Renten liegt das Besteuerungsrecht hingegen ausschließlich bei Spanien.
Die in Deutschland gezahlte Steuer können Sie in Ihrer spanischen Steuererklärung anrechnen lassen – es entsteht also keine echte Doppelbesteuerung. Das zuständige Finanzamt in Deutschland ist das Finanzamt Neubrandenburg (Rente im Ausland).
Rechenbeispiel: So wird Ihre Rente besteuert
Beispiel: Rentner, 67 Jahre, ledig, Rentenbeginn 2020, Wohnsitz Comunidad Valenciana
Bruttorente monatlich: 1.800 €
Bruttorente jährlich: 21.600 €
Deutschland (max. 5 % bis 2029): 1.080 € – darauf fällt je nach Freibeträgen wenig bis keine Steuer an
Spanien: Rente wird als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) besteuert
Effektive Steuerbelastung in Spanien: grob 10 bis 15 % der Bruttorente (nach Freibeträgen und Anrechnung der deutschen Steuer)
Die genaue Höhe hängt von Familienstand, weiteren Einkünften und der Region ab.
Wie wird die Rente in Spanien versteuert?
In der spanischen Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta / IRPF) wird die deutsche Rente als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) eingestuft. Die Steuersätze sind progressiv und setzen sich aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil zusammen. Je nach Autonomer Gemeinschaft variiert die Steuerlast – in der Comunidad Valenciana, wo die meisten unserer Kunden leben, gelten eigene Sätze und Freibeträge.
Grundsätzlich gilt: Wer mehr als 11.200 Euro Jahresrente bezieht und/oder einen Teil seiner Rente in Deutschland versteuern muss, sollte in Spanien eine Steuererklärung abgeben.
Wichtig: Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Rente in Spanien steuerfrei sei. Das stimmt nicht. Viele deutsche Rentner zahlen in Spanien auf den ersten Blick sogar mehr Einkommensteuer als in Deutschland – allerdings gleichen die insgesamt niedrigeren Lebenshaltungskosten das oft mehr als aus.
Ausführliche Informationen zum spanischen Steuersystem finden Sie in unserem Ratgeber zu Steuern in Spanien. Für die individuelle Steuersituation empfehlen wir einen deutsch-spanischen Steuerberater, der beide Systeme kennt.
Die Lebensbescheinigung – damit die Rente weiterläuft
Wer als Rentner im Ausland lebt, muss der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig nachweisen, dass er noch lebt. Das klingt bürokratisch – und ist es auch. Aber es ist notwendig, damit Ihre Rente weiter gezahlt wird.
Was ist die Lebensbescheinigung?
Die Lebensbescheinigung (im Spanischen: Fe de Vida) ist ein Formular, das Sie von der Deutschen Rentenversicherung zusammen mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung im Sommer erhalten. Sie müssen es unterschrieben und von einer offiziellen Stelle bestätigt zurücksenden.
Folgende Stellen können die Lebensbescheinigung in Spanien beglaubigen:
- Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento)
- Spanische Polizei (Policía Nacional)
- Notar (Notaría)
- Bank
- Deutsche Botschaft oder Konsulat in Spanien (nur mit Termin)
Lebensbescheinigung digital abgeben – die bequeme Alternative
Seit 2024 können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt dafür die POSTIDENT-App der Deutschen Post. In Ihrem Anpassungsschreiben finden Sie einen QR-Code, den Sie mit der App scannen. Anschließend werden Sie per Video-Identifikation verifiziert – das dauert nur wenige Minuten und erspart Ihnen den Gang zum Amt.
Tipp: Falls Sie eine spanische Rente vom INSS beziehen, müssen Sie dort ebenfalls eine Lebensbescheinigung einreichen – im ersten Quartal des Jahres. Dafür können Sie die VIVESS-App des INSS nutzen. Die App erkennt Sie anhand biometrischer Daten (Gesichtserkennung) und sendet den Nachweis automatisch an die Rentendatenbank.
Achtung: Wenn Sie die Lebensbescheinigung nicht fristgerecht einreichen, wird Ihre Rentenzahlung vorübergehend eingestellt, bis der Nachweis vorliegt. Nehmen Sie die Fristen also ernst!
Checkliste: Rente in Spanien beziehen
Vor dem Umzug:
- ☐ Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen (3–6 Monate vorher)
- ☐ Rentenantrag stellen (wenn noch nicht geschehen)
- ☐ S1-Formular bei der deutschen Krankenkasse beantragen (2–3 Monate vorher)
- ☐ Spanisches Bankkonto eröffnen (optional vor dem Umzug als Nicht-Resident)
- ☐ Steuerliche Situation mit einem deutsch-spanischen Steuerberater klären
- ☐ Pflegeversicherungssituation prüfen und ggf. Zusatzversicherung abschließen
Nach der Ankunft in Spanien:
- ☐ NIE-Nummer beantragen
- ☐ Empadronamiento (Wohnsitzanmeldung) beim Ayuntamiento
- ☐ Residencia beantragen
- ☐ S1-Formular beim INSS registrieren
- ☐ Tarjeta Sanitaria im Centro de Salud beantragen
- ☐ Bankverbindung für Rentenüberweisung aktualisieren (falls auf spanisches Konto)
- ☐ Deutsche Rentenversicherung über neue Adresse informieren
- ☐ Ergänzende private Krankenversicherung prüfen
Häufig gestellte Fragen
Wird meine deutsche Rente gekürzt, wenn ich nach Spanien ziehe?
Nein. Die gesetzliche Rente aus Deutschland wird innerhalb der EU ohne Abzüge gezahlt. Das gilt auch für Spanien. Sie erhalten den vollen Betrag, unabhängig davon, ob Sie in Deutschland oder in Spanien leben. Lediglich die Besteuerung kann sich ändern.
Auf welches Konto wird meine Rente überwiesen?
Sie können sich Ihre Rente auf ein deutsches oder ein spanisches Bankkonto überweisen lassen. Innerhalb des SEPA-Raums entstehen keine Überweisungsgebühren. Die Umstellung auf ein neues Konto teilen Sie der Deutschen Rentenversicherung schriftlich mit – planen Sie eine Übergangszeit von bis zu zwei Monaten ein.
Wie bin ich als Rentner in Spanien krankenversichert?
Gesetzlich versicherte Rentner beantragen das Formular S1 bei ihrer deutschen Krankenkasse. Damit erhalten sie Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem (Seguridad Social) und eine Tarjeta Sanitaria. Privat Versicherte nutzen ihren bestehenden Tarif oder schließen eine spanische Krankenversicherung ab.
Muss ich meine Rente in Spanien versteuern?
Ja, wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben (mehr als 183 Tage pro Jahr). Wer vor 2015 in Rente gegangen ist, versteuert die Rente ausschließlich in Spanien. Bei Rentenbeginn ab 2015 hat Deutschland ein begrenztes Besteuerungsrecht (bis zu 5 %, ab 2030 bis zu 10 %). Die in Deutschland gezahlte Steuer wird in Spanien angerechnet.
Kann ich gleichzeitig eine deutsche und eine spanische Rente beziehen?
Ja. Wenn Sie in beiden Ländern Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, erhalten Sie aus jedem Land eine Rente, die den dort zurückgelegten Versicherungszeiten entspricht. Die Zeiten werden für die Erfüllung der Mindestwartezeit zusammengerechnet.
Was ist die Lebensbescheinigung und wie gebe ich sie ab?
Die Lebensbescheinigung beweist der Deutschen Rentenversicherung, dass Sie noch leben. Sie erhalten das Formular jährlich zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung. Sie können es entweder von einer offiziellen Stelle in Spanien (Rathaus, Polizei, Notar, Bank) bestätigen lassen und per Post zurücksenden, oder den digitalen Lebensnachweis über die POSTIDENT-App erbringen.
Gilt die deutsche Pflegeversicherung auch in Spanien?
Nur eingeschränkt. Bei Wohnsitz in Spanien erhalten Sie aus der deutschen Pflegeversicherung lediglich Pflegegeld (Geldleistungen). Sachleistungen wie ambulante Pflegedienste oder Heimplätze werden nicht übernommen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
Fazit: Gut vorbereitet in den Ruhestand nach Spanien
Der Ruhestand in Spanien ist für viele Deutsche ein Traum, der sich verwirklichen lässt – vorausgesetzt, Sie kümmern sich rechtzeitig um die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Die Rente wird ohne Kürzung gezahlt, die Krankenversicherung lässt sich über das S1-Formular unkompliziert regeln, und die steuerliche Situation ist – auch wenn sie komplex wirkt – mit professioneller Beratung gut handhabbar.
Was viele unterschätzen: Neben Rente, Krankenversicherung und Steuern gibt es weitere Absicherungen, die für den Ruhestand in Spanien wichtig sind. Dazu gehören die Gebäude- und Hausratversicherung für Ihr Zuhause, eine Sterbegeldversicherung (in Spanien weit verbreitet und empfehlenswert), eine private Rentenversicherung zur Ergänzung Ihrer gesetzlichen Bezüge und natürlich die KFZ-Versicherung, falls Sie ein Auto besitzen.
Sie haben Fragen?
Als deutscher Versicherungsmakler in Spanien begleiten wir seit über 50 Jahren Rentner, die ihren Lebensabend an der Costa Blanca oder auf Mallorca verbringen. Von der Krankenversicherung über die Gebäudeversicherung bis zur Sterbegeldversicherung – wir finden den passenden Schutz für Ihre Situation. Auf Deutsch, persönlich und vor Ort.
Jetzt beraten lassen:
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Dieser Ratgeber wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Stand April 2026 wieder. Steuerliche Regelungen und Sozialversicherungsbestimmungen können sich ändern. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir eine Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der sowohl mit dem deutschen als auch mit dem spanischen Recht vertraut ist.
