Steuern in Spanien: Was Deutsche wissen müssen

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Steuern in in Spanien – Was Deutsche wissen müssen

Wer nach Spanien auswandert, denkt zuerst an Sonne, Strand und ein neues Leben. An die Steuererklärung denken die wenigsten – bis der erste Brief von der Agencia Tributaria kommt. Dann wird es schnell ungemütlich, denn das spanische Finanzamt versteht bei Versäumnissen keinen Spaß. Dabei gehört die Steuerplanung zu den wichtigsten Vorbereitungen, wenn Sie nach Spanien auswandern – genauso wie die richtige Versicherung.

Die gute Nachricht: Wenn Sie sich rechtzeitig informieren, ist das spanische Steuersystem durchaus handhabbar. Kompliziert wird es vor allem dort, wo deutsches und spanisches Steuerrecht aufeinandertreffen – etwa bei der Rente, beim Doppelbesteuerungsabkommen oder bei der Frage, wann genau Sie in Spanien steuerpflichtig werden. Genau das klären wir in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhält, gilt als steuerlich ansässig und muss sein weltweites Einkommen in Spanien versteuern
  • Die spanische Einkommensteuer (IRPF) ist progressiv und reicht von 19 % bis 47 % – je nach Einkommenshöhe und Region
  • Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien verhindert in den meisten Fällen eine doppelte Besteuerung
  • Die jährliche Steuererklärung (Declaración de la Renta) muss zwischen April und Juni abgegeben werden
  • Vermögenswerte im Ausland über 50.000 Euro müssen über das Modelo 720 gemeldet werden
  • Ein Steuerberater (Asesor Fiscal oder Gestoría) ist für die meisten Auswanderer dringend zu empfehlen

Steuern Spanien Deutsche

Wann werden Sie in Spanien steuerpflichtig?

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Sie in Spanien Steuern zahlen, sondern wann. Die spanische Gesetzgebung kennt dafür klare Kriterien, und es reicht, wenn eines davon erfüllt ist.

Sie gelten als steuerlich ansässig (Residente Fiscal) in Spanien, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

Erstens: Sie halten sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Spanien auf. Die Tage müssen dabei nicht zusammenhängend sein – jeder einzelne Tag auf spanischem Boden zählt. Kurzurlaube in Deutschland oder anderswo unterbrechen die Zählung nicht, sie pausieren sie nur.

Zweitens: Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt (Centro de Intereses Económicos) liegt in Spanien. Das ist der Fall, wenn Sie dort arbeiten, ein Unternehmen führen oder den Großteil Ihres Einkommens erwirtschaften.

Drittens: Ihr Ehepartner und/oder Ihre unterhaltsberechtigten Kinder leben in Spanien. In diesem Fall vermutet das Finanzamt, dass auch Sie dort ansässig sind – es sei denn, Sie können das Gegenteil belegen.

Sobald Sie als steuerlich ansässig eingestuft werden, gilt das Welteinkommensprinzip: Spanien besteuert nicht nur Ihre Einkünfte aus Spanien, sondern Ihr gesamtes Einkommen weltweit – egal ob deutsches Gehalt, Mieteinnahmen aus einer Berliner Wohnung oder Dividenden aus einem internationalen Depot.

Wichtig: Die steuerliche Ansässigkeit hat nichts mit der Residencia zu tun. Die Residencia ist ein aufenthaltsrechtliches Dokument. Steuerpflichtig können Sie auch ohne Residencia sein – und umgekehrt schützt die Residencia allein nicht vor Steuerpflicht in Deutschland.

Die spanische Einkommensteuer (IRPF) im Überblick

Die Einkommensteuer heißt in Spanien IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. Sie ist das Kernstück des spanischen Steuersystems für Privatpersonen und funktioniert progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Eine Besonderheit gegenüber Deutschland: Die IRPF setzt sich aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil zusammen. Das bedeutet, dass Ihr tatsächlicher Steuersatz davon abhängt, in welcher Autonomen Gemeinschaft Sie leben. In Madrid zahlen Sie tendenziell etwas weniger als in Valencia oder Katalonien.

Steuertarif 2025/2026 – allgemeine Einkünfte

Zu versteuerndes EinkommenKombinierter Steuersatz (ca.)
Bis 12.450 €19 %
12.450 € – 20.200 €24 %
20.200 € – 35.200 €30 %
35.200 € – 60.000 €37 %
60.000 € – 300.000 €45 %
Über 300.000 €47 %

Die tatsächlichen Sätze können je nach Autonomer Gemeinschaft um einige Prozentpunkte abweichen. Die Tabelle zeigt die ungefähren kombinierten Sätze (staatlich + regional) als Orientierung.

Bevor die Steuer berechnet wird, greifen persönliche Freibeträge: 5.550 Euro für Personen unter 65 Jahren, 6.700 Euro ab 65 Jahren und 8.100 Euro ab 75 Jahren. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keine Steuerklassen im eigentlichen Sinne – die persönlichen Umstände fließen über Freibeträge und Abzüge ein, nicht über den Steuersatz selbst.

Rechenbeispiel

Ein lediger Rentner, 67 Jahre alt, bezieht eine deutsche Rente von 24.000 Euro brutto im Jahr und hat keine weiteren Einkünfte. Nach Abzug des Freibetrags von 6.700 Euro und der Arbeitnehmerpauschale für Renteneinkünfte liegt das zu versteuernde Einkommen bei rund 15.000 Euro. Die darauf anfallende Steuer beträgt etwa 2.500 bis 2.800 Euro – ein effektiver Steuersatz von gut 10 bis 12 Prozent. Das ist für viele Rentner weniger, als sie aus Deutschland gewohnt sind, aber nur dann, wenn die Erklärung korrekt eingereicht wird.

Einkünfte aus Kapitalvermögen und Ersparnissen

Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden in Spanien separat besteuert. Die Steuersätze für diese sogenannte Base del Ahorro liegen zwischen 19 Prozent (bis 6.000 Euro) und 28 Prozent (ab 200.000 Euro). Für Kapitalerträge über 300.000 Euro gilt seit 2025 ein Satz von 30 Prozent.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Spanien

Wer Einkünfte aus Deutschland bezieht und in Spanien lebt, fragt sich zurecht: Muss ich das zweimal versteuern? Die Antwort lautet grundsätzlich nein – dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), das seit 2012 in der aktuellen Fassung gilt.

Das DBA regelt, welcher Staat bei welcher Einkunftsart das Besteuerungsrecht hat. Für deutsche Auswanderer in Spanien sind vor allem folgende Regelungen relevant:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Hier wird es für viele Rentner besonders relevant. Das DBA unterscheidet nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns:

RentenbeginnBesteuerung in DeutschlandBesteuerung in Spanien
Vor dem 1.1.2015Kein QuellensteuerrechtVolle Besteuerung in Spanien
Zwischen 2015 und 2029Max. 5 % QuellensteuerVolle Besteuerung, Anrechnung der deutschen Steuer
Ab dem 1.1.2030Max. 10 % QuellensteuerVolle Besteuerung, Anrechnung der deutschen Steuer

In der Praxis heißt das: Spanien besteuert Ihre gesamte deutsche Rente. Für Neurentner ab 2015 darf Deutschland zusätzlich bis zu 5 Prozent Quellensteuer einbehalten, die dann in Spanien angerechnet wird. Ab 2030 steigt dieser Satz auf 10 Prozent. Wer hingegen vor 2015 in Rente gegangen ist, wird ausschließlich in Spanien besteuert.

Achtung – häufiger Fehler: Viele Rentner beantragen in Deutschland die „Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig“ nach § 1 Abs. 3 EStG, weil sie glauben, so den Grundfreibetrag nutzen zu können. Das kann jedoch dazu führen, dass Deutschland mehr als die 5 % Quellensteuer einbehält – und Spanien nur die 5 % anrechnet. Im Ergebnis zahlen Sie dann tatsächlich doppelt. Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Steuerberater beraten, der beide Steuersysteme kennt.

Beamtenpensionen

Bezüge aus einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst werden grundsätzlich im Kassenstaat besteuert – also in Deutschland. Das gilt für Pensionen von Beamten, Richtern oder ehemaligen Bundeswehrangehörigen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die spanische Staatsangehörigkeit besitzen.

Arbeitseinkünfte, Mieteinnahmen und Kapitalerträge

Arbeitseinkünfte werden in der Regel im Tätigkeitsstaat besteuert. Wenn Sie in Spanien für ein spanisches Unternehmen arbeiten, versteuern Sie Ihr Gehalt dort. Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Deutschland dürfen zunächst in Deutschland besteuert werden. Spanien besteuert sie jedoch ebenfalls (Welteinkommensprinzip) und rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer an. Bei Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden gelten je nach Art der Einkünfte unterschiedliche Regelungen.

Welche Steuerformulare brauchen Sie?

Das spanische Steuersystem arbeitet mit einem Nummern-System für seine Formulare – die sogenannten Modelos. Für deutsche Auswanderer sind vor allem diese relevant:

ModeloWofür?Frist
Modelo 100Jährliche Einkommensteuererklärung (IRPF) für ResidentenApril bis Juni (für das Vorjahr)
Modelo 210Einkommensteuer für Nicht-Residenten (z. B. Ferienhausbesitzer)Variiert je nach Einkunftsart
Modelo 720Meldung von Auslandsvermögen über 50.000 € (Konten, Wertpapiere, Immobilien)1. Januar bis 31. März
Modelo 714Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)Zeitgleich mit Modelo 100

Das Modelo 720 – die Meldepflicht für Auslandsvermögen

Dieses Formular verdient besondere Aufmerksamkeit, weil viele Auswanderer es schlicht nicht kennen. Wer als Steuerresident in Spanien lebt und Vermögenswerte im Ausland besitzt, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, muss diese jährlich melden. Das betrifft drei Kategorien, jeweils mit einem Schwellenwert von 50.000 Euro: Bankkonten und Geldanlagen, Wertpapiere und Beteiligungen sowie Immobilien.

Das Modelo 720 ist eine reine Informationspflicht – es löst keine zusätzliche Steuerzahlung aus. Trotzdem sind die Strafen bei Nichtabgabe empfindlich. Zwar hat der Europäische Gerichtshof 2022 die zuvor unverhältnismäßig hohen Bußgelder gekippt, aber die Meldepflicht selbst besteht weiterhin. Wer vergisst oder ignoriert, muss mit Geldbußen rechnen, die bei mehreren Tausend Euro liegen können.

Vermögensteuer – betrifft Sie das?

Anders als in Deutschland erhebt Spanien eine Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio). Diese greift bei einem Nettovermögen oberhalb des Freibetrags, der je nach Region variiert. Der allgemeine Freibetrag liegt bei 700.000 Euro, wobei der Hauptwohnsitz zusätzlich bis zu 300.000 Euro freigestellt ist.

Die Steuersätze liegen zwischen 0,2 und 3,5 Prozent. In der Praxis betrifft die Vermögensteuer vor allem wohlhabendere Auswanderer – wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt nichts. Allerdings gibt es erhebliche regionale Unterschiede: In Madrid gilt eine 100-prozentige Vergünstigung (faktisch keine Vermögensteuer), während in Valencia und Katalonien deutlich niedrigere Freibeträge gelten. Die Balearen und Andalusien haben ihre Freibeträge zuletzt großzügig angehoben.

Für die Zielgebiete von Göring Versicherungsmakler an der Costa Blanca (Provinz Alicante, Comunidad Valenciana) gilt derzeit ein Freibetrag von 500.000 Euro – also weniger als der allgemeine Freibetrag. Auf Mallorca hingegen profitieren Residenten von deutlich höheren Freibeträgen.

Steuern für Nicht-Residenten

Auch wenn Sie nicht dauerhaft in Spanien leben, können Sie dort steuerpflichtig sein – nämlich dann, wenn Sie Einkünfte aus spanischen Quellen erzielen. Der häufigste Fall: Sie besitzen ein Ferienhaus in Spanien.

Als Nicht-Resident zahlen Sie auf Mieteinnahmen aus Spanien pauschal 19 Prozent (für EU-Bürger). Selbst wenn Sie die Immobilie ausschließlich selbst nutzen und nicht vermieten, fällt eine fiktive Einkommensteuer an: Das Finanzamt unterstellt, dass Sie einen geldwerten Vorteil aus der Eigennutzung ziehen, und besteuert 1,1 bis 2 Prozent des Katasterwerts mit 19 Prozent. Das klingt nach wenig, summiert sich aber über die Jahre, und die Nichtabgabe führt zu Nachforderungen mit Verzugszinsen.

Für diese Steuererklärung nutzen Nicht-Residenten das Modelo 210. Die Frist für reine Eigennutzung ist der 31. Dezember des Folgejahres, bei tatsächlichen Mieteinnahmen ist eine quartalsweise Meldung erforderlich.

Sieben Tipps, die Ihnen Geld und Ärger sparen

1. Melden Sie sich in Deutschland rechtzeitig ab. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht abmelden, riskieren Sie Konflikte zwischen den Finanzbehörden beider Länder. Fordern Sie bei der Abmeldung eine Bescheinigung für das spanische Finanzamt an.

2. Dokumentieren Sie Ihre Aufenthaltstage. Im Streitfall müssen Sie nachweisen können, wo Sie sich wann aufgehalten haben. Flugtickets, Hotelrechnungen und Kreditkartenabrechnungen sind hilfreiche Belege.

3. Vergessen Sie das Modelo 720 nicht. Die Meldepflicht für Auslandsvermögen wird häufig übersehen und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen – auch wenn keine Steuer dafür fällig ist.

4. Holen Sie sich professionelle Hilfe. Ein Asesor Fiscal oder eine Gestoría, die sich mit deutschen Auswanderern auskennt, kostet zwischen 50 und 300 Euro für eine einfache Steuererklärung. Gemessen an den möglichen Fehlern und Strafen ist das eine sinnvolle Investition.

5. Bewahren Sie alle Unterlagen vier Jahre auf. Das spanische Finanzamt kann Steuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend prüfen. Halten Sie Belege, Bescheide und Zahlungsnachweise griffbereit.

6. Planen Sie den Zeitpunkt Ihres Umzugs. Weil in Spanien das Kalenderjahr maßgeblich ist, kann der Umzugszeitpunkt Ihre Steuerlast im ersten Jahr erheblich beeinflussen. Wer im November umzieht und die 183-Tage-Grenze nicht erreicht, ist im ersten Jahr noch kein Steuerresident.

7. Prüfen Sie die Beckham-Regelung. Arbeitnehmer, die nach Spanien entsandt werden oder dort eine neue Stelle antreten, können unter bestimmten Voraussetzungen sechs Jahre lang einen Pauschalsteuersatz von nur 24 Prozent nutzen – statt des progressiven Tarifs. Das lohnt sich vor allem bei höheren Einkommen.

Vergleich: Steuerlast in Deutschland vs. Spanien

Eine der häufigsten Fragen lautet: Zahle ich in Spanien mehr oder weniger Steuern als in Deutschland? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an – auf Ihre Einkommensart, Ihre Region und Ihre persönliche Situation.

KriteriumDeutschlandSpanien
Eingangssteuersatz14 %19 %
Spitzensteuersatz45 % (+ Soli)47 % (regional bis 54 %)
Grundfreibetrag11.784 € (2025)5.550 € (unter 65)
Kirchensteuer8–9 % der EStKeine
Solidaritätszuschlag5,5 % der ESt (ab Grenze)Keiner
VermögensteuerKeine0,2–3,5 % (ab Freibetrag)
Kapitalerträge25 % Abgeltungsteuer (+ Soli)19–30 % progressiv
Steuerklassen6 SteuerklassenKeine (rein progressiv)

Für Durchschnittsverdiener und Rentner mit mittleren Einkünften ist die Steuerlast in Spanien oft ähnlich oder leicht niedriger als in Deutschland – vor allem, wenn man den Wegfall von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Bei höheren Einkommen kann Spanien allerdings teurer werden, insbesondere in Regionen mit hohen regionalen Zuschlägen. Und die Vermögensteuer gibt es in Deutschland schlicht nicht.

Die Steuererklärung: Ablauf und Fristen

Die jährliche Einkommensteuererklärung heißt in Spanien Declaración de la Renta. Die Kampagne (Campaña de la Renta) findet jedes Jahr zwischen April und Juni statt – für das Steuerjahr 2025 läuft sie 2026 voraussichtlich vom 8. April bis zum 30. Juni.

Die Erklärung erfolgt über das Online-Portal Renta Web der Agencia Tributaria. Dafür brauchen Sie entweder ein digitales Zertifikat, den elektronischen DNI oder den Zugangscode Clave PIN. Als Ausländer ist das digitale Zertifikat (Certificado Digital) der gängigste Weg – es lässt sich online beantragen und muss persönlich bei einer Behörde freigeschaltet werden.

Im Portal finden Sie den sogenannten Borrador – einen Entwurf Ihrer Steuererklärung, den die Steuerbehörde auf Basis der ihr vorliegenden Daten erstellt. Bei einfachen Fällen (nur spanisches Gehalt, keine Auslandseinkünfte) kann dieser Entwurf bereits vollständig sein. Für deutsche Auswanderer mit Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen aus Deutschland enthält der Borrador jedoch in der Regel nicht alle relevanten Daten – hier müssen Sie manuell ergänzen.

Die Erklärung können Sie selbst einreichen oder von einem Asesor Fiscal (Steuerberater) oder einer Gestoría (Steuerkanzlei) erstellen lassen. Für einfache Fälle liegen die Kosten bei 50 bis 150 Euro, bei komplexeren Situationen mit Auslandseinkünften eher bei 150 bis 400 Euro.

Was die Steuern mit Ihren Versicherungen zu tun haben

Der Zusammenhang liegt näher als viele denken. Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien hat direkte Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz – und umgekehrt spielen bestimmte Versicherungen bei der Steuererklärung eine Rolle.

Zum einen: Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, braucht in der Regel eine private Krankenversicherung in Spanien. Auch ein spanisches Bankkonto ist für die Abwicklung von Steuerzahlungen per Lastschrift praktisch unerlässlich. Die deutschen Krankenkassen können den Schutz im Ausland oft nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten, und für die Residencia ist eine in Spanien gültige Krankenversicherung ohnehin Voraussetzung.

Zum anderen: Bestimmte Versicherungsprämien können in Spanien steuerlich abgesetzt werden – etwa Beiträge zur privaten Altersvorsorge (Planes de Pensiones) bis zu einer bestimmten Höhe. Und wenn Sie eine Immobilie besitzen und vermieten, sind die Prämien für Ihre Gebäude- und Hausratversicherung als Werbungskosten absetzbar.

Auch Ihre KFZ-Versicherung hängt mit dem Steuerthema zusammen: Sobald Sie steuerlich in Spanien ansässig sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug in der Regel auch dort zulassen und versichern. Unser Ratgeber zur Fahrzeugummeldung erklärt den genauen Ablauf.

Unser Tipp: Klären Sie die steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen am besten gemeinsam – idealerweise vor dem Umzug. Als unabhängiger Versicherungsmakler mit über 50 Jahren Erfahrung in Spanien kennen wir die Zusammenhänge zwischen Steuerresidenz, Versicherungspflicht und den Anforderungen der spanischen Behörden aus der Praxis.

Jetzt beraten lassen:
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Häufige Fragen zu Steuern in Spanien

Muss ich in Spanien eine Steuererklärung abgeben, auch wenn ich nur eine deutsche Rente beziehe?

Ja, sobald Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, müssen Sie dort Ihre Einkommensteuererklärung (Modelo 100) abgeben – auch wenn Ihre einzige Einnahmequelle eine deutsche Rente ist. Die Rente wird nach den spanischen Steuersätzen besteuert. Je nach Rentenbeginn kann Deutschland zusätzlich eine begrenzte Quellensteuer einbehalten.

Kann ich gleichzeitig in Deutschland und in Spanien steuerpflichtig sein?

Grundsätzlich soll das Doppelbesteuerungsabkommen eine doppelte Besteuerung verhindern. Allerdings kann es in der Praxis zu Überschneidungen kommen, etwa im Umzugsjahr oder bei bestimmten Einkunftsarten. In solchen Fällen greifen Anrechnungsmethoden, bei denen die in einem Land gezahlte Steuer im anderen Land berücksichtigt wird.

Was passiert, wenn ich mein Auslandsvermögen nicht über das Modelo 720 melde?

Die Nichtabgabe kann zu Bußgeldern führen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof 2022 die zuvor besonders hohen Strafen als unverhältnismäßig eingestuft, die Meldepflicht besteht aber weiterhin. Derzeit drohen Geldbußen im vierstelligen Bereich. Außerdem kann die Steuerbehörde bei nicht gemeldeten Vermögenswerten eine Nachbesteuerung durchführen.

Gibt es in Spanien ein Ehegattensplitting wie in Deutschland?

Nein. In Spanien gibt es keine Steuerklassen und kein Ehegattensplitting im deutschen Sinne. Ehepaare können entweder eine gemeinsame Erklärung (Declaración Conjunta) abgeben oder getrennte Erklärungen einreichen. Die gemeinsame Veranlagung bringt allerdings nur bei stark unterschiedlichen Einkommen einen Vorteil – in vielen Fällen ist die Einzelveranlagung günstiger.

Was ist die Beckham-Regelung, und kann ich davon profitieren?

Die sogenannte Ley Beckham (Artikel 93 LIRPF) ermöglicht es Arbeitnehmern, die nach Spanien ziehen, ihr Arbeitseinkommen sechs Jahre lang mit einem Pauschalsatz von 24 Prozent zu versteuern statt mit dem progressiven Tarif. Voraussetzung: Sie dürfen in den fünf Jahren vor dem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein, und der Umzug muss beruflich veranlasst sein. Seit 2023 gilt die Regelung auch für digitale Nomaden und Fernarbeiter.

Brauche ich in Spanien eine NIE-Nummer für die Steuererklärung?

Ja. Die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) dient in Spanien gleichzeitig als Steueridentifikationsnummer. Ohne NIE können Sie weder eine Steuererklärung einreichen noch ein digitales Zertifikat beantragen. Kümmern Sie sich daher möglichst früh um die Beantragung.

Wann muss ich als Nicht-Resident Steuern auf mein Ferienhaus in Spanien zahlen?

Immer – auch wenn Sie das Haus ausschließlich selbst nutzen. Das spanische Finanzamt unterstellt bei Eigennutzung ein fiktives Einkommen von 1,1 bis 2 Prozent des Katasterwerts und besteuert dieses mit 19 Prozent (EU-Bürger). Wenn Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen quartalsweise über das Modelo 210 erklären.

Frühzeitig informieren, professionell beraten lassen

Das spanische Steuersystem ist nicht grundsätzlich komplizierter als das deutsche – aber es ist anders. Die größten Stolpersteine für deutsche Auswanderer liegen nicht in den Steuersätzen selbst, sondern in der Schnittstelle zwischen beiden Systemen: Wann greift welches DBA, wie wird die deutsche Rente korrekt versteuert, wann muss das Modelo 720 raus?

Wer diese Fragen frühzeitig klärt – idealerweise vor dem Umzug – spart sich Ärger, Bußgelder und im besten Fall auch bares Geld. Die Investition in einen spezialisierten Steuerberater, der sich mit dem deutsch-spanischen Steuerrecht auskennt, zahlt sich fast immer aus.

Und wenn neben den Steuern auch die Frage im Raum steht, wie Sie sich in Spanien richtig versichern – von der Krankenversicherung über die Hausratversicherung bis zur KFZ-Versicherung – dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich, auf Deutsch und vor Ort an der Costa Blanca und auf Mallorca.

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Dieser Ratgeber wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Stand März 2026 wieder. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen in Spanien zugelassenen Steuerberater (Asesor Fiscal).

Geschrieben von

Goring Versicherungsmakler

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