Was zählt zum Hausrat?

In der Regel werden als Mobiliar und Einrichtungsgegenstände die Küchenmöbel sowie Möbel im Allgemeinen und die persönlichen Ausstattungsgegenstände der versicherten Wohnräume, die nicht als Wertgegenstände angegeben sind, angesehen, einschließlich folgender Gegenstände:

  • Elektrische Haushaltsgeräte, elektrische und elektronische Anlagen.
  • Bild– und Tongeräte, Personalcomputer, Fotokameras.
  • Tragbare Radio – und/oder Fernsehantennen.
  • Glas, es sei denn, es ist in der Gebäudeversicherung inbegriffen.
  • Dekorationsgegenstände und – elemente, Lampen.
  • Kleidung, Geschirr, Besteck, Glasgeschirr,Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten),
  • Lebensmitteln sowie häuslicher Vorrat.